AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 08:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-377215-2026/

Dachabdichtungsarbeiten für das Haus der Bildung - IHK Ulm

Notice-ID: ted-377215-2026 · Procedure-ID: b9072689-c97b-4dc3-a4cb-86b5e21a226b

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Stammdaten

Auftraggeber
IHK Ulm, Ulm
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45260000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Hauptdachfläche ist ein Flachdach als Holzkonstruktion. Der weitere Dachaufbau erfolgt ab der Notabdichtung des AN Holzbau mittels Wärmedämmung aus Mineralwolle und Abdichtung mit Kunststoffbahnen auf ca. 480 m² zusätzlich Anarbeiten an Attiken, Oberlicht des Atriums und Aufzugsüberfahrt. Einbau und Eindichten von des Dachoberlichts Treppenhaus und Dachausstiegsluke für Wartungsarbeiten. Installation des Fallschutzsicherungssystems der Hauptdachfläche mit umlaufend ca. 90 m. Herstellen der Dachbegrünung ca. 365 m² inklusive der Unterkonstruktion für die auflastgehaltene PV-Anlage. Des weiteren Herstellen von ca. 40m² Doppelstehfalzdeckung des Vordachs, welches Bestand und Neubau im Erdgeschoss verbindet.

Vertragslaufzeit

Periode
52 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).