AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Baufeldfreimachung & Bauzustand II - Kabeltiefbau (VE4302) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Stammdaten
- Auftraggeber
- RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Frist (Submission)
- 07.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt. Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft den Planfeststellungsabschnitt Mitte. Der Planfeststellungsbeschluss Süd 1 liegt vor. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: Für die Herstellung der RTW Schieneninfrastrukturanlagen im PFA Süd 1 sind im Vorfeld Bestandskabeltrassen der DB InfraGO AG weiträumig umzuverlegen, damit für die spätere Herstellung die Baufreiheit geschaffen wird. Diese Leistungen zur Baufeldfreimachung inkl. erforderlichen bauvorbereitender Maßnahmen (z.B. Kampmittelsondierung) und Sicherungsleistungen werden mit der gegenständlichen Leistung ausgeschrieben. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.08.2025
- Ende
- 14.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 53 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.