AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=696900) · Abgerufen am 29.10.2026 16:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-377875-2024/

Pförtner- und Sicherheitsdienst (ohne Befugnisse nach UZwGBw) im Bundeswehrkrankenhaus Ulm

Notice-ID: ted-377875-2024 · Procedure-ID: 643aaf1f-0120-4102-9656-236d20b312d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ulm, Ulm
Veröffentlicht
24.06.2024
Frist (Submission)
26.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach UZwGBw in einer Bundeswehr-Liegenschaft. Hier in der Liegenschaft Bundeswehrkrankenhaus Ulm (BwKrhs). Laufzeit des Vertrages: 01.09.2024, 06:00 Uhr bis 01.09.2028 06:00 Uhr. Die Leistung ist zu erfüllen mit - einem Sicherheitsmitarbeitenden Pförtner, Kontroll- und Interventionsaufgaben (zugleich aufsichtsführende Stelle) - und zwei Sicherheitsmitarbeitenden Pförtner, Kontroll- und Interventionsaufgaben - einem Sicherheitsmitarbeitenden Pförtner, Kontroll- und Interventionsaufgaben mit zusätzlichen Aufgaben im Bereich des Rettungsflugbetriebes

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
01.09.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).