AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – 2026-061-LT-Beihilfeanträge
Stammdaten
- Auftraggeber
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 48100000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
Beschreibung
Der Auftragnehmer bietet eine Software zur Bearbeitung von Beihilfeanträgen unter Berücksichtigung des einschlägigen Rechtsnormen nach der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) und der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit den einzelnen abweichenden Landesgesetzen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie der Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW). Es werden die Posteingänge im Scanverfahren durch eine zugehörige App digitalisiert und alle Informationen des Beihilfeantrags erfasst. Im Antrag werden zunächst die persönlichen Daten der antragstellenden Person erfasst: • Name, Vorname • Personalnummer bzw. Beihilfenummer • Anschrift • Dienststelle bzw. Versorgungsträger • Bankverbindung für die Erstattung 2. Angaben zu den Aufwendungen Der Antrag enthält eine Auflistung der geltend gemachten Kosten. Dazu gehören beispielsweise: • Arzt- und Zahnarztrechnungen • Krankenhauskosten • Arzneimittel und Heilmittel (z. B. Physiotherapie) • Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte) • Pflegekosten Diese Aufwendungen werden meist einzeln oder zusammengefasst mit Datum, Rechnungsbetrag und ggf. behandelten Personen angegeben. 3. Belege und Nachweise Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden: • Originalrechnungen oder digitale Rechnungsbelege • Verordnungen (Rezepte) • Zahlungsnachweise (je nach Vorgabe der Beihilfestelle) Die Belege müssen prüffähig sein und die wesentlichen Angaben enthalten (Behandler, Leistungsdatum, Diagnose ggf. verschlüsselt, Betrag). 4. Erklärungen und Unterschrift Am Ende bestätigt die antragstellende Person: • dass die Angaben vollständig und korrekt sind • dass keine weiteren Kostenträger (z. B. private Versicherung) doppelt in Anspruch genommen wurden (oder diese korrekt berücksichtigt sind) Der Antrag wird unterschrieben bzw. digital bestätigt. 5. Einreichung Der Beihilfeantrag kann je nach Dienstherrn eingereicht werden: • papiergebunden per Post über ein Online-Portal oder eine Beihilfe-App (z. B. durch Upload von Rechnungen) Sämtliche in diesem Prozess gesammelten Daten können vom Auftragnehmer erfasst und anhand der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 02.06.2026
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 12.06.2026