AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 03:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-37800-2025/

Deutschland – Erdgas – Lieferung und Transport von Strom/Erdgas

Notice-ID: ted-37800-2025 · Procedure-ID: 4d3a29be-28e4-4ae0-afbe-868bc47454a9

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Stammdaten

Auftraggeber
SchulCentrum Augustinum gGmbH
Veröffentlicht
20.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
297.586 €

Beschreibung

Der Auftraggeber schreibt den Strombedarf für ihre Abnahmestellen für den Lieferzeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 aus, wobei die Lieferjahre 2027 und 2028 optionale Lieferjahre darstellt, mit einer Kündigungsoption für beide Vertragsparteien. Die aktuellen Stromlieferverträge laufen zum 31.12.2024 24.00 Uhr aus. Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Belieferung und der Transport der von den Auftraggebern benannten Abnahmestellen mit elektrischer Energie entsprechend dem tatsächlichen Bedarf (Vollstromversorgung) und damit drei Abnahmestelle. — Der Auftraggeber schreibt den Erdgasbedarf für ihre Abnahmestellen für den Lieferzeitraum 01.01.2025 bis 01.01.2029 aus, wobei die Lieferjahre 2027 und 2028 optionale Lieferjahre darstellt, mit einer Kündigungsoption für beide Vertragsparteien. Die aktuellen Erdgaslieferverträge laufen zum 01.01.2025 06.00 Uhr aus. Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Belieferung und der Transport der von den Auftraggebern benannten Abnahmestellen mit Erdgas entsprechend dem tatsächlichen Bedarf (Vollversorgung) und damit frei Abnahmestelle.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Augustinum Energiemanagement GmbH
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).