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Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Estricharbeiten - Vergabe 3439/2025
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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VE 3-12.2 Sichtestricharbeiten (DIN 18333, DIN 18353) Auf dem Grundstück Leipziger Straße 2 in Berlin-Mitte wird ein Anbau des Bundesrates mit Besucherzentrum errichtet. Das Gebäude ist gegliedert in einen 5-geschossigen Kopfbau und einen L-förmigen, 6-geschossigen Verwaltungstrakt. 1. Art und Umfang der Leistung: ca. 2735 m2 geschliffener Estrich mit Estrichtragschicht schwimmend verlegt ca. 745 m2 geschliffener Estrich mit Estrichtragschicht als Heizestrich schwimmend verlegt ca. 510m2 geschliffener Estrich mit Estrichtragschicht schwimmend verlegt auf Treppenpodesten ca. 5 Stück Sauberlaufzonen ca. 5 Stück Betonwerksteinboden in Aufzugskabinen ca. 708 Stück Winkelstufen aus Betonwerkstein, Einzellängen 140cm bis 200cm ca. 430 m Sockelleisten aus Betonwerkstein ca. 810 Stück Sockelleisten an Tritt- und Setzstufen ca. 325 m Rinnenabdeckungen aus Betonwerkstein mit Unterkonstruktion Aufforderung zur Mustererstellung Die Bieter, deren Angebote nach formaler Prüfung und Eignungsprüfung auf den Rängen 1 bis 3 liegen, werden aufgefordert, das Referenzmuster vor Ort zu besichtigen und anschließend innerhalb von 8 Wochen zwei ca. 60 x 90 cm große Musterflächen gemäß „Leistungsverzeichnis Musterflächen“ und „Detail Bietermuster“ herzustellen. Lieferadresse: Bundesrat, Leipziger Str. 2, 10117 Berlin Die Herstellung und Lieferung der beiden Musterflächen wird mit einer Entschädigung in Höhe von 4.000 € (brutto, inkl. 19 % MwSt.) gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 vergütet. Die Entschädigung kann nach Beendigung des Vergabeverfahrens verlangt werden. Siehe 5.1.10 Zuschlagskriterien. 2. Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 09/2026 Fertigstellung/Dauer: 07/2028 Verbindliche Einzelfristen 3. Hinweis auf BNB-Zertifizierung Für das Projekt wird eine BNB-Zertifizierung in Silber angestrebt. Der Auftragnehmer hat an der erfolgreichen Zertifizierung mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat dazu entsprechende Anforderungen hinsichtlich Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie die Anforderunge
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TERMINVERSCHIEBUNG
NEU
Frist für den Eingang der Angebote : 09/06/2026 11:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tag
Datum des Eröffnungstermins: 09/06/2026 11:01
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Frist für den Eingang der Angebote : 03/06/2026 10:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Tag
Datum des Eröffnungstermins: 03/06/2026 10:01
Ausschreibung für Sichtestricharbeiten und Betonwerksteinböden für den Neubau des Bundesratsgebäudes in Berlin.
Umfangreiche Leistungen umfassen ca. 2735 m2 geschliffener Estrich, Heizestrich, Sauberlaufzonen, Betonwerksteinböden, Stufen und Sockelleisten.
Bieter müssen Musterflächen erstellen und werden zur Besichtigung vor Ort aufgefordert; die Mustererstellung wird mit 4.000 € vergütet.
Erfolgreiche Mitwirkung an der BNB-Zertifizierung in Silber ist gefordert, inklusive Nachweisen zu Abfall-, Lärm- und Staubarmut sowie Holzproduktzertifikaten (FSC/PEFC-CoC).
Ausführungszeitraum von September 2026 bis Juli 2028.
Gesucht werden Fachfirmen für Sichtestricharbeiten und Betonwerksteinböden im Rahmen eines Neubauprojekts des Bundesrates in Berlin.
Die Leistung umfasst die Verlegung von ca. 2735 m2 geschliffenem Estrich, Heizestrich sowie die Herstellung von Sauberlaufzonen, Betonwerksteinböden, Winkelstufen und Sockelleisten. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Mitwirkung an der BNB-Zertifizierung in Silber, was die Beachtung von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards erfordert.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Estricharbeiten - Vergabe 3439/2025
Qualität55 %
Qualität 55 %
Die Wertung der Angebote erfolgt mit einer Gewichtung von rd. 45% (max. 80 Punkte) für den Preis und rd. 55% (max. 100 Punkte) für die Herstellung von Musterflächen.
Aufforderung zur Mustererstellung
Die Bieter, deren Angebote nach formaler Prüfung und Eignungsprüfung auf den Rängen 1 bis 3 liegen, werden aufgefordert, das Referenzmuster vor Ort zu besichtigen und anschließend innerhalb von 8 Wochen zwei ca. 60 x 90 cm große Musterflächen gemäß „Leistungsverzeichnis Musterflächen“ und „Detail Bietermuster“ herzustellen.
Lieferadresse: Bundesrat, Leipziger Str. 2, 10117 Berlin
Die Herstellung und Lieferung der beiden Musterflächen wird mit einer Entschädigung in Höhe von 4.000 € (brutto, inkl. 19 % MwSt.) gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 vergütet. Die Entschädigung kann nach Beendigung des Vergabeverfahrens verlangt werden.
Wertungskriterien Muster Punkte
1 Einhaltung der Vorgaben zu Plattenformaten und Oberfläche Feinschliff 0 / 10 / 20
2 Oberfläche „Regelbelag“ Zuschlag: Farbe 0 / 10 / 20
3 Oberfläche „Regelbelag“ Zuschlag: Korngröße und -form 0 / 10 / 20
4 Oberfläche „Regelbelag“ Bindemittel: Farbe 0 / 10 / 20
5 Oberfläche „Randstreifen“ Zuschlag: Korngröße und -form, Farbe, Bindemittel: Farbe 0 / 10 / 20
max. Punkte gesamt 100
Wertung Muster
Je Wertungskriterium werden entweder 0, 10 oder 20 Punkte vergeben.
0 Punkte – die Anforderungen wurden nicht erfüllt
10 Punkte – die Anforderungen wurden teilweise erfüllt
20 Punkte – die Anforderungen wurden erfüllt
Von den zwei vorgelegten Musterflächen, wird lediglich das bestbewertete Muster in die Gesamtbewertung einbezogen.
Die Anforderungen im Leistungsverzeichnis des Hauptangebotes der VE 3-12.2 Sichtestrich sind vollumfänglich auszuführen, insbesondere wenn einzelne Wertungskriterien des Musters nicht mit der vollen Punktzahl bewertet wurden. Entsprechende Anpassungen sind im Prozess der Werkstatt- und Montageplanung mit der Objektüberwachung und den Architekten abzustimmen.
Zuschlagserteilung
Die Gesamtpunktzahl eines Angebotes aus der Wertung von Angebotspreis und Muster entscheidet über die Rangfolge. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Sollte die Bewertung ergeben, dass mehrere Bieter dieselbe höchste Gesamtpunktzahl im Wettbewerb erreichen, erhält unter diesen Angeboten das Angebot den Zuschlag, das die höchste Punktzahl für das Muster erreicht hat.
Preis45 %
Preis 45 %
Die Wertung der Angebote erfolgt mit einer Gewichtung von rd. 45% (max. 80 Punkte) für den Preis und rd. 55% (max. 100 Punkte) für die Herstellung von Musterflächen.
Wertung Angebotspreis
• 80 Punkte erhält das gemäß Preisspiegel erstplatzierte Angebot
• 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des günstigsten Angebotspreises
• Alle Angebote, die über der 2-fachen Summe liegen, erhalten 0 Punkte.
• Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Summen erfolgt über eine lineare Interpolation.
Zuschlagserteilung
Die Gesamtpunktzahl eines Angebotes aus der Wertung von Angebotspreis und Muster entscheidet über die Rangfolge. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Sollte die Bewertung ergeben, dass mehrere Bieter dieselbe höchste Gesamtpunktzahl im Wettbewerb erreichen, erhält unter diesen Angeboten das Angebot den Zuschlag, das die höchste Punktzahl für das Muster erreicht hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung Berufsregister
Eignung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Anforderungen an Referenznachweise
Es werden drei Referenzen zu Ortterrazzoarbeiten mit folgenden Mindestanforderungen gefordert:
• Ausführung in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
• mind. 1.500 m² Ortterrazzoflächen
• Terrazzo mit farblichen Zuschlagstoffen
• Ausführung in repräsentativen und/oder funktionalen Gebäuden, wie z.B. Museen oder Verwaltungsgebäuden
• Referenzbestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Folgende Angaben sind für jede Referenz einzureichen:
o Projektbezeichnung, Adresse
o Auftraggeber (AG)
o Ansprechpartner beim AG, inkl. Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse
o Art der Baumaßnahme (Neu-, Umbau, Denkmal o.ä.)
o Art der Gebäudenutzung (Museum, Botschaft o. ä.)
o Ausführungstermin / Zeitraum
o Auftragssumme (brutto), Anteil der Terrazzoarbeiten
o Ausgeführte Menge Terrazzoflächen [m²] mit Angaben zur Größe der ausgeführten Einzelflächen (m²)
o Besondere technische und gerätespezifische Anforderungen bzw. Besonderheiten der Ausführung
o Qualität der ausgeführten Terrazzobeläge (Zuschlagsstoffe)
o Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
o Durch Nachunternehmer ausgeführte Leistungsteile & Mengen
o Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, mit eigenem Personal / NU
o Referenzbestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Referenzen
„Die Bieter, deren Angebote nach formaler Prüfung und Eignungsprüfung auf den Rängen 1 bis 3 liegen, werden aufgefordert, das Referenzmuster vor Ort zu besichtigen und anschließend innerhalb von 8 Wochen zwei ca. 60 x 90 cm große Musterflächen gemäß „Leistungsverzeichnis Musterflächen“ und „Detail Bietermuster“ herzustellen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
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2 Veröffentlichungen
Frist 09.06.2026
TERMINVERSCHIEBUNG
NEU
Frist für den Eingang der Angebote : 09/06/2026 11:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tag
Datum des Eröffnungstermins: 09/06/2026 11:01
ALT
Frist für den Eingang der Angebote : 03/06/2026 10:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Tag
Datum des Eröffnungstermins: 03/06/2026 10:01 · in TED EU + oevaktuell
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.
ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert.
Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich).
Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.
Historischer Durchschnitt aus 357.080 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 107.383 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: