AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EiCoNeD2025 - Los 2 (LAN)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum, Erfurt
- Veröffentlicht
- 30.04.2025
- Frist (Submission)
- 02.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32422000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rahmen-Höchstwert
- 16.500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Rahmen des Beschaffungsvorhabens EiCoNeD2025 (Einkauf Corporate Network und zugehörige Dienste 2025) für das Corporate Network des Freistaats Thüringen (CNFT) werden die derzeitigen Sprach- und Datenverträge in den folgenden sechs Fachlosen neu ausgeschrieben: Los 1 - WAN Los 2 - LAN Los 3 - Internetzugang Los 4 - TK/UC-System Los 5 - Telefonieanschlüsse Los 6 - Genua-Verschlüssler Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden zu gegebener Zeit durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Gegenstand der im Los 2 zu erbringenden Leistungen sind Instandhaltung und Pflege von Hard- und Softwarekomponenten des Bestandssystems. Darüber hinaus ist die Lieferung von weiteren Cisco Layer 2/3 Switchen bzw. Routern und USV-Systemen sowie deren Instandhaltung/Pflege Gegenstand des Loses. Weiterer Bestandteil der Vergabe sind Unterstützungsleistungen bei Restrollout und Dienststellenumzügen sowie beim Umbau in konvergente Bauweise von Dienststellen als "Hands-on Leistungen" (insbesondere Installation von IP- bzw. IPSec-Routern, Cisco Layer 2/3 Switchen und USV-Systemen, Lagerung, Logistik sowie Dokumentation). Alle Leistungen werden in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben und sind nur auf Abruf zu erbringen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 10 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.