AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.06.2026 01:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-379458-2025/

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: Linienbündel Schorndorf mit den beiden landkreisübergreifenden Linien 810 und 180 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft

Notice-ID: ted-379458-2025

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Cham
Veröffentlicht
12.06.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik

Beschreibung

Die Fahrpläne sind unter https://www.landkreis-cham.de/media/52800/fahrplan-180-zur-vergabe-2026.pdf, https://www.landkreis-cham.de/media/52798/fahrplan-810-hin-zur-vergabe-2026.pdf und https://www.landkreis-cham.de/media/52799/fahrplan-810-rueck-zur-vergabe-2026.pdf ersichtlich und enthalten eine detaillierte Übersicht mit Nennung der Bedienstrecken. Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird, betrifft die beabsichtigte Direktvergabe das gesamte Bedienfeld. Der eigenwirtschaftliche Antrag bzw. der beabsichtigte ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste im Sinne des § 8 PBefG. Sowohl der eigenwirtschaftliche Verkehr als auch der beabsichtigte ÖDA richten sich nach dem Nahverkehrsplan des Landkreises Cham. Dieser ist unter http://www.landkreis-cham.de/media/44993/cha_nvp_endbericht_akt20230830_mitkarten_versand_klein.pdf. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen sind. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie auf die Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebotes sowie hinsichtlich weitere Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erhöhen. Es sind RBL-Drucker mit Datenweitergabe an die bayernweite DEFAS-Fahrplanauskunft sowie die Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS verpflichtend. Der Einsatz einer digitalen Matrix ist wünschenswert, im Minimum ist eine manuelle Anzeige verpflichtend. Das Höchstalter der Fahrzeuge während des gesamten Betriebszeitraumes beträgt 15 Jahre. Dabei besteht Barrierefreiheit bei allen Neufahrzeugen, ansonsten nach den gesetzlichen Vorgaben. Fahrplanänderungen erfolgen nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht gem. § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 VO (EU) 1370/2007 nach.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).