AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 16:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-380082-2024/

Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Neubau Zweifachsporthalle mit Vereinsgaststätte und Platzwartwohnung - Fachplanung TGA LPH1-9

Notice-ID: ted-380082-2024 · Procedure-ID: 09cc58eb-063c-4468-9c48-e01358d15258

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Stammdaten

Auftraggeber
baustein GmbH i.A. für TSV Waldtrudering e.V.
Veröffentlicht
26.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Der TSV Waldtrudering beabsichtigt den Neubau einer Sporthalle mit angegliederter Vereinsgaststätte und Hausmeisterwohnung anstelle der bestehenden Räumlichkeiten. Die Sportanlagen des Vereins befinden sich am Rotkehlchenweg 2 im Münchner Osten. Neben den Außenplätzen und der Bogenschießanlage befinden sich auf dem Gelände bereits eine Sporthalle, eine Vereinsgaststätte und eine Hausmeisterwohnung. Vergeben werden Planungsleistungen (LPh 1-9) der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2021 für den Neubau einer Sporthalle mit angegliederter Vereinsgaststätte und Hausmeisterwohnung. Die Gewerke der Technischen Ausrüstung können für beide Lose zusammen oder auch für ein Los einzeln angeboten werden. Los 1 ELT (Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8) Los 2 HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) Die Fertigstellung des Gebäude ist für das 2. Quartal 2029 geplant. Der Zeitplan beinhaltet ein Jahr zur Beschaffung der Eigenmittel durch den Auftraggeber, welche die Voraussetzung zur Weiterführung des Projektes darstellt (siehe auch Projektbeschreibung).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Auftrag für HLS: ZREU Zentrum für rationelle Energieanwendung und Umwelt GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).