AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5YSB/documents) · Abgerufen am 29.08.2026 15:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-38036-2025/

AWSH - Entsorgung von Restabfall

Notice-ID: ted-38036-2025 · Procedure-ID: cc095417-f9ca-4d5d-8a29-3a0294bbb7bd

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Stammdaten

Auftraggeber
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH, Elmenhorst
Veröffentlicht
12.11.2024
Frist (Submission)
31.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die vertragsgegenständlichen Abfälle werden durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte an der Zielanlage angeliefert. Der AN führt die Behandlung in der oder den im Angebot benannten Behandlungsanlage(n) durch und entsorgt die anfallenden Behandlungsreste. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. — Die vertragsgegenständlichen Abfälle werden durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte an der Zielanlage angeliefert. Der AN führt die Behandlung in der oder den im Angebot benannten Behandlungsanlage(n) durch und entsorgt die anfallenden Behandlungsreste. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2034

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).