AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 04:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-381802-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Brandschutzsanierung (BA 1) und Erweiterung der Grundschule Heßheim (BA 2)

Notice-ID: ted-381802-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Veröffentlicht
27.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim ist Schulträger der zweizügigen Grundschule Heßheim. Art der Planungsleistungen: Objektplanungsleistungen Gebäude- und Innenräume sowie sowie Tragwerksplanung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe (s. Vergabeunterlagen). 1. BA (Leistungsphasen ab 5 gemäß HOAI) Im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau wurde festgestellt, dass hier Umbaumaßnahmen notwendig sind, damit der Brandschutz im Gebäude erfüllt werden kann. Außerdem wurde im Bestandsgebäude festgestellt, dass die Akustik in den Klassenräumen mangelhalft ist. Dies soll im Zuge dieser Maßnahme mit verbessert werden. Auch soll in diesem Zuge die elektrischen Leitungen und die EDV-Leitungen erneuert werden. Diese Arbeiten am Bestandsgebäude soll als erster Bauabschnitt abgearbeitet werden. sowie 2.BA (Leistungsphasen ab 1-9 gemäß HOAI) Der Platzbedarf der Schule ist in den letzten Jahren ständig gestiegen, sodass als Provisorium 2 Schulräume in Containern auf dem Schulgelände untergebracht werden mussten. Um dieses Provisorium aufzulösen soll die Schule erweitert werden. Da das Schulgelände sehr begrenzt ist, soll diese Erweiterung im Bereich der Turnhalle erfolgen. Hier wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die der Aufgabenstellung beigefügt ist. Die Anforderungen der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden sind soweit möglich zu berücksichtigen. Die Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz „Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus“ ist zu beachten. Die Planung und Ausstattung mit Möbeln und EDV sollen in den Planungsleistungen enthalten sein. — Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim ist Schulträger der zweizügigen Grundschule Heßheim. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe (s. Vergabeunterlagen). 1. BA (Leistungsphasen ab 5 gemäß HOAI) Im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau wurde festgestellt, dass hier Umbaumaßnahmen notwendig sind, damit der Brandschutz im Gebäude erfüllt werden kann. Außerdem wurde im Bestandsgebäude festgestellt, dass die Akustik in den Klassenräumen mangelhalft ist. Dies soll im Zuge dieser Maßnahme mit verbessert werden. Auch soll in diesem Zuge die elektrischen Leitungen und die EDV-Leitungen erneuert werden. Diese Arbeiten am Bestandsgebäude soll als erster Bauabschnitt abgearbeitet werden. sowie 2.BA (Leistungsphasen ab 1-9 gemäß HOAI) Der Platzbedarf der Schule ist in den letzten Jahren ständig gestiegen, sodass als Provisorium 2 Schulräume in Containern auf dem Schulgelände untergebracht werden mussten. Um dieses Provisorium aufzulösen soll die Schule erweitert werden. Da das Schulgelände sehr begrenzt ist, soll diese Erweiterung im Bereich der Turnhalle erfolgen. Hier wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die der Aufgabenstellung beigefügt ist. Die Anforderungen der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden sind soweit möglich zu berücksichtigen. Die Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz „Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus“ ist zu beachten. Die Planung und Ausstattung mit Möbeln und EDV sollen in den Planungsleistungen enthalten sein.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).