AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-196628a65be-6c4dbb538ffc1d9b) · Abgerufen am 25.08.2026 19:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-384314-2025/

Gaderobendienste

Notice-ID: ted-384314-2025 · Procedure-ID: eab92f5a-52d5-423c-abeb-3ee27d4d71e3

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Stammdaten

Auftraggeber
M3B GmbH, Bremen
Veröffentlicht
07.05.2025
Frist (Submission)
18.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
356.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Organisa-tion und Durchführung des Garderobendienstes für Veranstaltungen im Messe- und Veranstal-tungszentrum der MESSE BREMEN, CONGRESS BREMEN und der ÖVB-Arena. Die Laufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrages ist der 01.11.2025 bis 31.10.2028. Der Maxi-malwert dieser Rahmenvereinbarungen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 356.000,- EURO zzgl. MwSt. Wird dieser Höchstwert bereits vor Ablauf der max. dreijährigen Laufzeit des Vertrages erreicht, endet die Rahmenvereinbarung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen bei Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).