AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 09:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-384789-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Fachplaner: Neubau Kindertageseinrichtung Gemeinde Bodolz - HLS

Notice-ID: ted-384789-2024

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bodolz
Veröffentlicht
28.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die bayrische Gemeinde Bodolz liegt im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee), grenzt im Osten an die große Kreisstadt Lindau und ist ca. 300m vom bayrischen Seeufer des Bodensee entfernt. Die schöne Landschaft mit angrenzendem Bodensee macht die Gemeinde zu einem attraktiven Wohnort für seine knapp 3.000 Einwohner. Kleingewerbe, Obstbau und Sommertourismus prägen die lokale Wirtschaft. In Bodolz ist bereits ein Kindergarten unter katholischer Trägerschaft und eine Mittagsbetreuung vorhanden. Nun soll eine Kindertageseinrichtung mit Krippe mit diesem Verfahren ihren Platz in „Bodolz-West“, in der Nähe der Mittagsbetreuung, finden. Neben dem für das Projekt vorgesehene Grundstück, befindet sich eine Grundschule. Grundrisse und Ansichten des gewählten Entwurfs sind zugänglich. Für das Projekt sollen Leistungen der Plaung Haustechnischer Anlagen HLS gemäß HOAI 2021 erbracht werden. Das Leistungsbild orientiert sich an der HOAI § 51. Es wird beabsichtigt alle erforderlichen Leistungen aus den Leistungsphasen 1-9 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers stufenweise.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Planungsgesellschaft Vogt und Feist GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).