AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Technische Ausrüstung für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Leipzig AöR
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Leipzig beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Technische Ausrüstung für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz mit mehreren Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Damit die klinische Maximalversorgung durch das Universitätsklinikum Leipzig weiterhin gewährleistet werden kann, müssen infrastrukturelle Voraussetzungen für die im Rahmen der Baulichen Entwicklungsplanung 2025 zu realisierenden Tiefbaumaßnahmen auf dem Campus der Universitätsmedizin Leipzig geschaffen werden. Hierfür werden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz zur Stromversorgung des Campus UML benötigt. Diese Planungsleistungen sind der Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Dabei muss den besonderen Anforderungen der kritischen Infrastruktur des Universitätsklinikums Leipzig als Krankenhaus der Maximalversorgung im besonderen Maße Rechnung getragen werden. Die Einzelheiten zu der abzuschließenden Rahmenvereinbarungen und den auf dieser Grundlage zu erbringenden Leistungen sind der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Wegen den Einzelheiten wird auf die stufenweise Beauftragung nach Maßgabe des beigefügten Rahmenvertrages verwiesen. Rahmenvertrag und Einzelbeauftragung: Die Auftraggeberin strebt an, mehrere Auftragnehmer für die Erbringung der Planungsleistungen rahmenvertraglich zu binden, um auf diese Unternehmen zur Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen zugreifen zu können (Planerpool). Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit bis zu 5 Rahmenvertragspartnern. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages wird noch kein Auftrag über die Erbringung der konkreten Einzelleistung erteilt. Der Rahmenvertrag berechtigt die Auftraggeberin zum Abruf der Leistungen nach Bedarf und Abschluss von Einzelbeauftragungen. Die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung jeweils umzusetzende Einzelmaßnahme wird nach Abschluss der Rahmenvereinbarung in einer jeweils gesonderten Leistungsbeschreibung beschrieben und im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern beauftragt. Es ist zu erwarten, dass Infrastrukturmaßnahmen als voraussichtlich ca. 10 Einzelmaßnahmen durchzuführen sein werden. Es besteht kein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Insbesondere verpflichtet sich die Auftraggeberin auch nicht, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen (Einheiten) zu beauftragen. Die einzelnen Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag nebst dessen Anlagen. Die Erbringung der konkreten Einzelleistung wird nach Abschluss des Rahmenvertrages durch eine Einzelbeauftragung übertragen. Für das jeweils konkrete Projekt werden die Einzelvertragspartner in Form eines so genannten „Mini-Wettbewerbs“ zwischen den Rahmenvertragspartnern ermittelt. Die Einzelbeauftragung erfolgt auf der Grundlage des Rahmenvertrages entsprechend seinen Bedingungen. Laufzeit, Bedarfsschätzung und Höchstabrufvolumen: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren geschlossen, wobei die Auftraggeberin zur einmaligen Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre berechtigt ist. Das geschätzte Auftragsvolumen über 6 Jahre (Festlaufzeit von 4 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre) beträgt 12 Mio. Euro. Der Höchstwert (Abrufvolumen) des Auftrags wird auf 15 Mio. Euro festgelegt. Die Abrufe können daher bis zum maximalen Abrufvolumen (Höchstwert) von bis zu 15 Mio. Euro erfolgen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald der Höchstwert erreicht ist.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis