AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 23:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-386809-2026/

Rahmenvertrag zu Hybrid-Postdienstleistungen

Notice-ID: ted-386809-2026 · Procedure-ID: 49b0b168-12bc-42cc-ab11-1180240811d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Osterholz, Osterholz-Scharmbeck
Veröffentlicht
09.04.2026
Frist (Submission)
18.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Osterholz wickelt seit 2022 die Hybrid-Postausgangsdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) über einen Dienstleister ab. Aufgrund des Vertragslaufzeitendes sind diese Leistungen neu ab 01.07.2026 auszuschreiben. Es ist daher beabsichtigt, die Hybrid-Postdienstleistungen für den Landkreis Osterholz (außer Bußgeldstelle) sowie für die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede entsprechend neu zu vergeben. Dabei werden der Landkreis Osterholz (das Jobcenter und die Bußgeldstelle), die ProArbeit sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede jeweilige Auftraggeber für ihre Bereiche, mit denen ein Rahmenvertrag (Anlage B) zu schließen ist.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).