AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Erdgas für das Landratsamt Main-Tauber-Kreis für die Lieferjahre 2026 und 2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim
- Veröffentlicht
- 13.06.2025
- Frist (Submission)
- 14.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09123000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 931.300 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Dieses Los umfasst 7 nicht-leistungsgemessene Lieferstelle mit einem Jahreserdgasbedarf von ca. 1.340.000 kWh. — Dieses Los umfasst eine leistungsgemessene Lieferstelle und 31 nicht-leistungs-gemessene Lieferstellen mit einem Jahreserdgasbedarf von ca. 5.125.000 kWh. — Dieses Los umfasst 2 nicht-leistungsgemessene Lieferstellen mit einem Jahreserdgasbedarf von ca. 50.000 kWh.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 - Nord: Lieferung von Erdgas für das Landratsamt Main-Tauber-Kreis für die Lieferjahre 2026 und 2027
- Geschätzter Wert
- 196.300 €
Los 2 — Los 2 - Mitte: Lieferung von Erdgas für das Landratsamt Main-Tauber-Kreis für die Lieferjahre 2026 und 2027
- Geschätzter Wert
- 727.000 €
Los 3 — Los 3 - Süd: Lieferung von Erdgas für das Landratsamt Main-Tauber-Kreis für die Lieferjahre 2026 und 2027
- Geschätzter Wert
- 8.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 29 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.