AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-193e3ea2eb2-4b4767e4eb397ec0) · Abgerufen am 03.10.2026 12:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-38844-2025/

Ehem. Ludolf-Krehl-Klinik Heidelberg (Campus Bergheim): Umbau und Sanierung, 2. BA Tischlerarbeiten - historische Türen

Notice-ID: ted-38844-2025 · Procedure-ID: d6d66569-6968-4661-bba5-d714dd462856

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
17.01.2025
Frist (Submission)
17.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
260.924 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Nachbau von 3 Außentürelementen gemäß historischem Vorbild, 2 flg., mit Geh- und Stehflügel, mit Segmentbogen - Aufarbeiten von 3 historischen Zugangstüren, Holztürblatt mit Ornamentik und Glaselementen, - Aufarbeiten Holz- Brandschutztüren mit Rundbogen, 8 St, F30 Verglasung einsetzen, - Aufarbeiten 20 St historische gestemmte Innentüren aus Futter mit Zier und Falzbekleidung - Aufarbeiten von 80 St hist. Futtertüren mit Stahlzarge

Vertragslaufzeit

Beginn
19.05.2025
Ende
25.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).