AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Polizeipräsidium Bonn, Bonn
- Veröffentlicht
- 18.06.2024
- Frist (Submission)
- 22.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79540000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. 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Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. 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Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. 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Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. 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Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden. — Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Lose
64 Lose (max. 64 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 130 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.