AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 00:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-390055-2026/

Vergabe des Aufsichts-, Rezeptions-, Veranstaltungs- und des Kassendienstes in verschiedenen Fachdiensten des Kulturdezernates der Landeshauptstadt Magdeburg

Notice-ID: ted-390055-2026 · Procedure-ID: d92f7c94-7958-43fa-a805-6ad3493c2b00

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
Veröffentlicht
05.06.2026
Frist (Submission)
14.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Vergabe des Aufsichts-, Rezeptions-, Veranstaltungs- und des Kassendienstes in verschiedenen Fachdiensten des Kulturdezernates der Landeshauptstadt Magdeburg LOS 1 - Kunstmuseum - Kloster Unser Lieben Frauen LOS 2 - Technikmuseum Ausgeschrieben werden die Aufsichts- und Kassendienste sowie Notrufaufschaltung/Intervention im Kunstmuseum sowie die Aufsichts-, Kassen- und Veranstaltungsdienste im Technikmuseum.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Ende
31.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
129 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).