AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 22:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-390346-2026/

Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen

Notice-ID: ted-390346-2026 · Procedure-ID: 4388ef1b-6919-455f-921f-8a3214aade3f

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Stammdaten

Auftraggeber
VIVO Kommunalunternehmen, Warngau
Veröffentlicht
08.06.2026
Frist (Submission)
10.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34140000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Lieferungen: 1 Stück Dreiachs-Frontlenker-Fahrgestell (NLA) mit Nahverkehrsfahrerhaus, geeignet für den Aufbau eines 22 m³ Pressplatten-Abfallsammelbehälters; 1 Stück Dreiachs-Frontlenker-Fahrgestell mit Nahverkehrsfahrerhaus für den Aufbau eines Abroll-kippers; 1 Stück Pressplatten-Abfallsammelaufbau; 1 Stück Kipper-Aufbau; 1 Stück Dreiachs-Frontlenker-Fahrgestell (NLA) mit Nahverkehrsfahrerhaus inkl. 1 Stück Pressplatten-Abfallsammelaufbau; 1 Stück Dreiachs-Frontlenker-Fahrgestell mit Nahverkehrsfahrerhaus inkl. 1 Stück Kipper-Aufbau; 1 Stück Dreiachs-Frontlenker-Fahrgestell mit Elektroantrieb und mit Nahverkehrsfahrerhaus inkl. 1 Stück Kipper-Aufbau.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
08.06.2026
Ende
30.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
113 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).