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Implementierung NS-System DNS.CONTROL zur Digitalisierung der NS-Netze
SachsenNetze HS.HD GmbH · Dresden · Sachsen
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Beschreibung
Ziel dieses Projektes ist es ein neues System für die Digitalisierung der Niederspannungsnetze in Betrieb zu nehmen. Die Digitalisierung der Niederspannung erfolgt vor dem Hintergrund der Umsetzung von §14a EnWG sowie §9 EEG sowie zur Effizienzsteigerung der Prozesse des Netzbetriebs. Darüber hinaus sollen Anwendungsfälle des Störungsmanagements, der Netzplanung und des Netzanschlussgesuches umgesetzt werden. Umfang der Ausschreibung ist die Implementierung des Systems auf einer Cloud-Infrastruktur sowie der Betrieb / Lizenzen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand: Implementierung DNS.CONTROL-System für Niederspannungsnetze mit Cloud-Deployment, Schnittstellenintegration und Inbetriebnahme.
- Leistungsumfang umfasst Systemanalyse, Tests, Schulungen, Aufdatung von 10 Ortsnetzen und Anbindung an GIS, Messwertempfänger und BDEW-Web-API.
- Geschätzter Wert 2 Millionen EUR; Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung signalisiert komplexe Anforderungen und mögliche Anpassungen.
- Bieter sollten Referenzen in Energiewirtschaft/Netzbetrieb, Expertise in Cloud-Infrastruktur und BDEW-Schnittstellenintegration sowie Schulungs- und Implementierungserfahrung nachweisen.
- Angebotserstellung sollte detaillierte Implementierungsplanung, Ressourcenausstattung, Zeitplan und Qualitätssicherungskonzept für die Inbetriebnahme enthalten.
Ausschreibung für die Implementierung eines NS-Systems (DNS.CONTROL) zur Digitalisierung von Niederspannungsnetzen, einschließlich Softwarebereitstellung, Cloud-Infrastruktur-Inbetriebnahme, Schnittstellenanbindung (GIS, Messwertempfang, BDEW-API) und umfangreiche Dienstleistungen (Systemanalyse, Tests, Schulungen, Aufdatung von 10 Ortsnetzen).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In Schritt 1 (Teilnahmewettbewerb) kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die diesbezüglichen Eignungskriterien sind im Bewerbungsbogen beschrieben. In Schritt 2 (Verhandlungsverfahren) werden die Unternehmen, welche den Schritt 1 erfolgreich durchlaufen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Abgabe der Angebote erfolgen Verhandlungsgespräche. Die Vergabe erfolgt nach Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben sind. 1) Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen und Angebote ist nur in elektronischer Form via https://www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: E27-2026-01). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen, der Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des Projektleiters. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. 5) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs-und Angebotsunterlagen. 6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren. 7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in §160Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.“
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Geschätzter Wert 2.000.000 €2 Veröffentlichungen
- 08.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 08.06.2026 Auch in TED EU publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.632 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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