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Neubau der Brücke über die B72/210 und der Bahntrasse der EAE im Zuge der K113/115n in Georgsheil
Landkreis Aurich · Südbrookmerland · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Neubau der Brücke über die B72/210 und der Bahntrasse der EAE im Zuge der K113/115n in Georgsheil gemäß Leistungsverzeichnis
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Neubau einer Brücke über Bundesstraße und Bahntrasse sowie zugehörige Straßen- und Gleisbauarbeiten.
- Die Maßnahme dient der Erschließung eines neuen Zentralklinikums und umfasst Brückenbau, vorbereitende Arbeiten und Gleisbau.
- Die Ausführung beginnt kurz nach Zuschlag und muss bis spätestens 01.10.2027 abgeschlossen sein, mit wichtigen Zwischenfristen für Bauvorbereitung und Gleisverschwenkung.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit voraussichtlich hohen Anforderungen an die Eignung und Referenzen.
Der Landkreis Aurich schreibt den Neubau einer Brücke über die B72/210 und eine Bahntrasse im Zuge der K113/115n in Georgsheil aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag wird auf den niedrigsten Angebotspreis erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Mit der Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) sind folgende Erklärungen abzugeben: 1. Angaben zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen 2. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation 4. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes / Registereintragungen 5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 6. Angaben zum Umsatz des Unternehmens 7. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) 8. Angabe zu Arbeitskräften Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Zertifikat darf maximal 5 Jahre alt sein. - Gütezeichen Kanalbau (RAL) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Drei Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Drei Referenzen über Gleisverlegungen für die "Deutsche Bahn" oder für "nicht bundeseigene Eisenbahnen" - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (alternativ ist eine formlose Erklärung mit einzureichen, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist; oder Vorlage einer Negativbescheinigung) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG der benannten Nachunternehmer - Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise (des Bieters und des NU) - Urkalkulation (des Bieters und des NU) - Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen - Formblatt 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation - Formblatt 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - Andere zusätzliche Angaben gem. § 6a Abs. 3 VOB/A Nach Zuschlagserteilung sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: > die Urkalkulation (des Bieters und ggfls. des NU) in einem verschlossenen Umschlag, > der ausgefüllte Vordruck HVA B-StB-Bauleitung und Koordination, > der ausgefüllte Vordruck FB 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme und / oder > der ausgefüllte Vordruck HVA B-StB-Vertragserfüllung- und Mängelbürgschaft an den Landkreis Aurich, Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland zu verschicken. Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 09.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.608 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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