AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 08:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-391008-2025/

Ingenieurleistungen Kanalerneuerung Werler Straße in Hamm

Notice-ID: ted-391008-2025 · Procedure-ID: 1a23f6b1-434e-429f-916b-f0ccc47233e5

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Stammdaten

Auftraggeber
Lippeverband, Essen
Veröffentlicht
17.06.2025
Frist (Submission)
22.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Werler Straße zwischen Stiftstraße und Ahornallee zu erneuern. Des Weiteren wird im Kreuzungsbereich Werler Straße/ Ahornallee eine Haltung in Richtung Ahornallee verlegt sowie angeschlossene Seitenstraßen an der Werler Straße aufgebunden. Es handelt sich um ein gemeinsames Bauvorhaben zwischen der Stadt Hamm (Straßenausbau), den Stadtwerken Hamm (Erneuerung von Versorgungsleitungen) und dem Lippeverband (Kanalerneuerung). Umfang der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die Beplanung der Kanalbaumaßnahme Werler Straße des Lippeverbandes in den Leistungsphasen 1-3 und 5-8 nach HOAI 2021 sowie die Erbringung besonderer und zusätzlicher Leistungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.10.2025
Ende
31.07.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).