AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 01:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-391390-2026/

Abfallentsorgung

Notice-ID: ted-391390-2026 · Procedure-ID: 7b680792-0bf3-49cc-90be-42853caeeada

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR, Lübeck
Veröffentlicht
04.06.2026
Frist (Submission)
08.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Abfallentsorgung 2027 - 2031

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Restabfall und sonstige Abfälle, Campus Kiel

Erfüllungsort
Kiel

Los 2 — Restabfall und sonstige Abfälle, Campus Lübeck

Erfüllungsort
Lübeck

Los 3 — Wertstoffe, Campus Kiel

Erfüllungsort
Kiel

Los 4 — Wertstoffe, Campus Lübeck

Erfüllungsort
Lübeck

Los 5 — Sonderabfälle (Krankenhaus), Campus Kiel

Erfüllungsort
Kiel

Los 6 — Sonderabfälle (Krankenhaus), Campus Lübeck

Erfüllungsort
Lübeck

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).