AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 16:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-391886-2026/

Weidenstieg 29 - Dachabdichtung

Notice-ID: ted-391886-2026 · Procedure-ID: 33a8a5f8-2a72-4e95-ae97-53dd91464a08

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Stammdaten

Auftraggeber
SBH | Schulbau Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
08.06.2026
Frist (Submission)
09.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261410 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
7.089.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Neubau eines 3-stöckigen Gebäudes in Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksfassade. Kompakter Baukörper mit einem Patio. Hier soll es um die Flachdacharbeiten gehen inkl. Abdichtungsarbeiten. --------------- Hier: Dachabdichtung --------------- Lieferung und Montage von Flachdachaufbauten und Abdichtungsarbeiten.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).