AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSPHZJP/documents) · Abgerufen am 29.08.2026 11:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-392199-2024/

Mobile E-Bodenstromgeräte

Notice-ID: ted-392199-2024 · Procedure-ID: 96de46e5-fcec-4a71-964f-4418b09572d3

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Stammdaten

Auftraggeber
AirPart GmbH, Nürnberg
Veröffentlicht
28.06.2024
Frist (Submission)
02.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31000000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die AirPart GmbH plant die Beschaffung von insgesamt 8 statischen batteriebetriebenen zur Montage auf vorhandene Fahrgestelle, mobile 400 Hz Bodenstromgeräte (4 davon mit 28V DC Ausgang zusätzlich) für den Flughafen Nürnberg. Diese sollen zur Bodenstromversorgung von zivilen Luftfahrzeugen nach DFS 400 "Spezifikationen für 400 Hz- und 28V DC Flugzeugbodenstromversorgungen" DIN EN 2282 "Eigenschaften der elektrischen Stromversorgung von Luftfahrzeugen" und ISO 6858 "Aircraft - Ground support electrical supplies - General requirements" eingesetzt werden. Diese sollen aufgeteilt zu jeweils 4 Stück auf 2 Lieferperioden geliefert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.11.2024
Ende
30.06.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 MONTHS
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).