AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/393422-2026) · Abgerufen am 03.08.2026 23:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-393422-2026/

Lieferung von Headsets RV

Notice-ID: ted-393422-2026 · Procedure-ID: 944e2e3a-176b-4982-8a97-18627a7d6046

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mannheim - Fachbereich Informationstechnologie
Veröffentlicht
09.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32341000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um die Angabe der geschätzten Gesamtmenge. Höchstwert der Rahmenvereinbarung siehe Regelung besondere Vertragsbedingungen. Ausschreibungsgegenstand ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Bereitstellung von Headsets und die damit verbundenen Dienstleistungen für die Stadt Mannheim. Der Hardware-Aspekt der Headset-Ausschreibung teilt sich in mehrere Hardware-Klassen auf: Standard-Modell (ca. 6.600), Modell für lärmintensive Arbeitsumgebungen (ca. 400), ein bügelloses Modell (ca. 200), ein Modell für Besprechungen in Form eines für die lokale Teilnahme an Konferenzen ausgelegten Lautsprechers mit integriertem Mikrofon (ca. 200) und ein Modell, welches sowohl für die Nutzung am Computer, als auch für die Verwendung an Telefonapparaten ausgelegt ist (ca. 600). Es werden dazugehörige Rollout-, Liefer- und Dienstleistungen ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.06.2025
Ende
15.06.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Computacenter AG & Co. oHG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).