AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27ea13-eu) · Abgerufen am 04.08.2026 04:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-393797-2026/

Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfallversicherung

Notice-ID: ted-393797-2026 · Procedure-ID: b535bf1c-f04c-46a8-b399-f4f7680710d0

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Stammdaten

Auftraggeber
ALB FILS KLINIKEN GmbH, Göppingen
Veröffentlicht
05.06.2026
Frist (Submission)
07.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO)
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Versicherungsleistung für eine Gebäudeversicherung (ab 01.01.2027) sowie einer Inventar- und Ertragsausfallversicherung (ab 01.01.2028). Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

ALB FILS KLINIKEN GmbH, Göppingen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).