AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 13:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-394033-2026/

Deutsche Bundesbank, WA Brahmsstraße, München, Planung und Bauüberwachung Objektplanung Gebäude

Notice-ID: ted-394033-2026 · Procedure-ID: 6786213c-33a3-44b0-8d1b-dd774070dcda

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
08.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und Bauüberwachung der Objektplanung Gebäude im Rahmen der Maßnahme "Projekt 34.0463 - Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Brahmsstraße in München" der Deutschen Bundesbank vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 9 HOAI sowie besondere Leistungen, wie z.B. die Erstellung Machbarkeitsstudien Nachverdichtung und Anfertigung von CAD-Plänen mit Ortsabgleich. Hierbei behält sich die Deutsche Bundesbank eine stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung zur Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphasen 2 und 3 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).