AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E48961866) · Abgerufen am 22.08.2026 14:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-39453-2025/

Energieeinspar-Contracting für die Schulen der Verbandsgemeinde Montabaur

Notice-ID: ted-39453-2025 · Procedure-ID: 2ad451ac-fe10-4098-8ae4-d9a500f4812c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Montabaur
Veröffentlicht
19.01.2025
Frist (Submission)
27.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Einspargarantie-Vertrags (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen gekoppelt mit einer selbstständigen Einspargarantieverpflichtung des Anbieters, sogenanntes Energieeinspar-Contracting-ESC) zur Realisierung von Energieeinsparmaßnahmen in den Liegenschaften. Dabei wird eine Laufzeit von mindestens 72 Monaten bis zu maximal 120 Monaten in Abhängigkeit von der erzielbaren Wirtschaftlichkeit angestrebt. Die Ausschreibung selbst basiert auf den Grundsätzen des aktuellen Leitfadens zum Energieeinspar-Contracting der Deutschen Energieagentur GmbH (DENA) für öffentliche und Kommunale Einrichtungen inkl. seiner Arbeitshilfen und Dokumente. Die auftragsbezogene Baseline der Energiekosten beträgt 525.000 EUR netto (ohne Ust). Für diesen ESC-Auftrag gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen: • Der zu erwartende Auftragsumfang beruht auf Analysen und Einschätzungen des Anbieters über erreichbare und durch ihn zu garantierenden Einsparungen in Bezug auf die Baseline der Energiekosten (im Rahmen einer zu erstellenden Grobanalyse), die seinen Vergütungsanspruch bestimmen. Dazu ist der Auftragsumfang so zu bemessen, dass ein möglichst hohes Einsparpotential realisiert wird, über das sämtliche Investitionen zur Erreichung der Einsparziele während der Vertragslaufzeit amortisiert werden. Für die Erreichung der Einsparung gibt der Bieter ein selbständiges Garantieversprechen ab. • Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird für dieses Vorhaben keinen Baukostenzuschuss bereitstellen. • Als obligatorische Maßnahmen sind der Aufbau eines Systems für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe des Gebäudeenergiegesetzes in den betroffenen Liegenschaften soweit noch nicht vorhanden und die Aufschaltung der Hauptzähler aller Liegenschaften auf eine bestehende Gebäudeleittechniksoftware vorzusehen. Weitere Anforderungen bestehen nicht. • Der Auf- und Ausbau von Photovoltaik-Anlagen erfolgt in Eigenregie der Verbandsgemeinde und ist nicht Betrachtungsgegenstand dieser Ausschreibung. • Aufnahme und Erfassung des Anlagenbestandes erfolgen ausschließlich durch die Bieter im Rahmen ihrer Grobanalyse. Der Auftraggeber hat im Vorwege Daten ermittelt und stellt die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen bereit. • Notwendige Instandhaltungs- und Betriebsführungsleistungen an den von den Einsparmaßnahmen betroffenen versorgungstechnischen Anlagen sind durch den Anbieter zu erbringen. Seites des Auftraggebers werden keine diesbezüglichen Unterstützungsleistungen angeboten.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz -Vergabekammer-, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).