AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 104978 (BImA, Standort Dresden, August-Bebel-Straße 19, Haus E in 01219 Dresden) und WE 105559 (BImA; BWZ; BADV, Seeburgstr. 5-9 in 04103 Leipzig), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 02.07.2024
- Frist (Submission)
- 20.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: 1. Grundleistung a) Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 und 4.3.2 der LB beschäftigt. Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Donnerstag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar, Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere (Auszug aus Leistungsbeschreibung (LB)): -Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, -Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN, -Vorhalten und stetige Aktualisierung der folgenden Dokumente: Personaleinsatzlisten, Nachweise über die geforderten Fachqualifikationen der zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten, unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen aller im Objekt eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter, Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokolle, Schichtpläne, -Koordinieren, Organisieren und Durchführen der Aus- und Fortbildung sowie der Unterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutz, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Hausordnung, sowie umfassende, gründliche Einweisung des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals, -Schriftliche Dokumentation (inklusive Unterschriften aller Teilnehmenden) der Einweisungen und Unterweisungen sowie der Aus- und Fortbildungen. b) Stationärer Sicherheitsdienst: Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: in Einfachbesetzung, Montag bis Donnerstag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere (Auszug aus LB): -Führen eines Wachbuches, -Führen eines Besucherbuches, -Kontrolle des Zutritts zum Gebäude, bei Dienstangehörigen verbunden mit: Vorlage/Sichtkontrolle der Dienstausweise, -Kontrolle der Mitarbeitenden von Fremdunternehmen dafür notwendig ist die: Kontrolle des Mitarbeiterausweises, -der zuständige Mitarbeitende der AG/Nutzerin ist telefonisch oder per E-Mail über das Eintreffen von Besuchern zu verständigen, -Ausgabe und Annahme von: Schlüsseln, Transpondern, -Einweisung der Mitarbeitenden von Fremdunternehmen, -Post- und Paketannahme und Mitteilung an den Nutzer -Bedienung der Telefonanlage -Bedienung eines Arbeitsplatz-PC zwecks Benutzung der digitalen Telefon-, E-Mail-Verzeichnisse und der Zuordnung von Post- und Paketsendungen, -Bedienung der Videoanlage und Überwachung durch die Videoanlage (siehe Pkt. 5 der LB): der Toranlage im Außenbereich, -Verschließen/Aufschließen von Türen, Ausschalten von Geräten und Beleuchtung, Kontrolle der Fenster auf Verschluss und Verschluss falls notwendig (gemäß Dienstanweisung), -Betätigung der Zufahrt- und Türanlage, -Einleitung von Alarmmaßnahmen und Alarmverfolgung, -Kontrolle von sicherheitstechnischen Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen: Brandmeldeanlage (BMA), -Einweisung von Rettungsdiensten und Feuerwehr (Bekanntgabe des Rettungsplanes, Beseitigung von Pollern, Anweisung für das Freihalten der Rettungswege beachten). 2. Bedarfsleistung: a) Objektleitung: Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Jour Fixe Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. b) Stationärer Sicherheitsdienst: Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. Handwerkern entstehen. — Los 2 Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: 1. Grundleistung: a) Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Objektleitung bzw. die Vertretung ist selbst nicht mit Arbeiten Pkt. 4.2 und 4.3.2 der LB beschäftigt. Die Objektleitung erfolgt durch den AN in Einfachbesetzung, Montag bis Donnerstag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar, Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Aufgaben der Objektleitung sind insbesondere (Auszug aus LB): -Teilnahme an der Kick-Off-Besprechung, -Koordinierung, Anleitung, Führung und Kontrolle der eingesetzten Sicherheitsmitarbeitenden des AN -Vorhalten und stetige Aktualisierung der folgenden Dokumente: Personaleinsatzlisten, Nachweise über die geforderten Fachqualifikationen der zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten, unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen aller im Objekt eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter, Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokolle, Schichtpläne. b) Stationärer Sicherheitsdienst: Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicherheitsdienst einzusetzen. Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: in Einfachbesetzung, Montag bis Donnerstag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Zu den Aufgaben des Stationären Sicherheitsdienstes gehören insbesondere (Auszug aus LB): -Führen eines Wachbuches, -Führen eines Besucherbuches, -Kontrolle des Zutritts zum Gebäude, bei Dienstangehörigen verbunden mit: Vorlage/Sichtkontrolle der Dienstausweise, Eintrag ins Besucher-/Wachbuch, der zuständige Mitarbeitende der AG/Nutzerin ist telefonisch oder per E-Mail über das Eintreffen von Besuchern zu verständigen, -Ausgabe und Annahme von: Schlüsseln, -Post- und Paketannahme/-abgabe und Mitteilung an den Nutzer: innerhalb der regulären Dienstzeit des Nutzers, -Bedienung der Telefonanlage, -Bedienung der Videoanlage und Überwachung durch die Videoanlage: der Toranlage im Außenbereich, -Verschließen/Aufschließen von Türen, Ausschalten von Geräten und Beleuchtung, Kontrolle der Fenster auf Verschluss und Verschluss falls notwendig, -Kontrolle der Verschlusssicherheit von Notausgängen und Toren und Zäunen, -Betätigung der Zufahrt- und Türanlage, -Einleitung von Alarmmaßnahmen und Alarmverfolgung, -Kontrolle und Bedienung von sicherheitstechnischen Steuerungs-, Überwachungs- und Meldeanlagen, Sichtprüfung der: Brandmeldeanlage (BMA), -Einweisung von Rettungsdiensten und Feuerwehr, -Kontrollgänge innerhalb und außerhalb der Objekte /Gebäude in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen, Kontrollgänge: zu Fuß, -Verschließen/Aufschließen von Gebäuden, -Kontrolle der gesamten Objekteinfriedung (Zaun) auf Öffnungen oder Auffälligkeiten, -Kontrolle, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Gelände aufhalten, -Einleitung von Maßnahmen bei Brand, Einbruch oder technischen Störungen gem. Dienstanweisung, -Verfolgung von Alarmen bzw. Notmeldungen, -Information an hilfeleistende Stellen. 2. Bedarfsleistung: a) Objektleitung: Die Objektleitung muss für die AG auf Aufforderung vor Ort zur Verfügung stehen und/oder an Jour Fixe Terminen oder zusätzlichen Besprechungen teilnehmen. Bei Bedarf hat sich die Objektleitung innerhalb von 120 Minuten vor Ort einzufinden. b) Stationärer Sicherheitsdienst: Zu einer kurzfristigen Bedarfsänderung kann es unter Umständen aufgrund von besonderen Veranstaltungen kommen, die es erfordern, dass eine Pforte temporär anders besetzt sein muss. Zudem kann ein zusätzlicher Personalbedarf auch durch den Bedarf der Begleitung von z. B. Handwerkern entstehen.
Lose
2 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 104978 (BImA, Standort Dresden, August-Bebel-Straße 19, Haus E in 01219 Dresden) und WE 105559 (BImA; BWZ; BADV, Seeburgstr. 5-9 in 04103 Leipzig), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt
- Erfüllungsort
- Dresden
Los 2 — Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 104978 (BImA, Standort Dresden, August-Bebel-Straße 19, Haus E in 01219 Dresden) und WE 105559 (BImA; BWZ; BADV, Seeburgstr. 5-9 in 04103 Leipzig), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt
- Erfüllungsort
- Leipzig
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 28.02.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 133 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.