AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung und Ausbau (Los 1), Beklebung (Los 2) und feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs mit der Option eines zweiten Fahrzeugs für die Feuerwehr Mettmann
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Mettmann, Mettmann
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Frist (Submission)
- 30.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Kreisstadt Mettmann beabsichtigt, die Lieferung und den Ausbau (Los 1), die Beklebung (Los 2) und die feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (im Folgenden: HLF), mit der Option eines zweiten, baugleichen Fahrzeugs im Jahr 2028/2029, zu vergeben. Die optionale Lieferung, Ausbau, Beklebung und Beladung des zweiten Fahrzeugs erstreckt sich auf alle drei Lose. Einzelheiten sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Lose
3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung und Ausbau eines HLF, mit der Option einer Lieferung und Ausbau eines zweiten, baugleichen HLF
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 2 — Beklebung eines durch Los 1 beschafften und ausgebauten HLF, mit der Option einer Beklebung eines zweiten, baugleichen HLF
- Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
Los 3 — Feuerwehrtechnische Beladung eines durch Los 1 beschafften und ausgebauten HLF, mit der Option einer Beladung eines zweiten, baugleichen HLF
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.