AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 06:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-398383-2024/

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr in dem Linienbündel Osnabrück-Wallenhorst

Notice-ID: ted-398383-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Osnabrück
Veröffentlicht
04.07.2024
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Der Landkreis Osnabrück ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 NNVG Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in seinem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne des Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG. Er beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370, der gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG nach den Bestimmungen des GWB und der VgV vergeben wird. Die Verfahrensart der Ausschreibung steht noch nicht fest. Die Vergabe umfasst das Linienbündel „Osnabrück-Wallenhorst“ i. S. d. §§ 9 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 lit d) PBefG (konkrete Beschreibung des Linienbündels siehe unten). Die Einzelheiten zu den (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Osnabrück zu entnehmen. Der NVP ist unter "https://www.planos-info.de/leistungen/nahverkehrsplan/aktueller-nahverkehrsplan/" öffentlich zugänglich und abrufbar. Der Landkreis Osnabrück liegt im Tarifraum der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Mithin gelten die Tarifbestimmungen des VOS. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des VOS-Tarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter "https://www.vos.info/tarifbestimmungen.html" einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 01.11.2025. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.10.2035. Der öDA umfasst das Linienbündel „Osnabrück-Wallenhorst“ als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst die folgenden Linien: Linie 533: Wallenhorst – Rulle – Osnabrück; Linie 580: Wallenhorst – Bramsche; Linie 581: Hollage, Gewerbegebiet – Pye – Osnabrück; Linie 582: Wallenhorst – Hollage – Pye – Osnabrück; Linie 583: Wallenhorst – Osnabrück; Linie 584: Hollage – Wallenhorst – Osnabrück; Linie 585: Bramsche – Engter – Wallenhorst – Osnabrück; Linie 586: Icker – Rulle – Gruthügel – Osnabrück; Linie 511: Hollage – Wallenhorst; Linie 512: Wallenhorst – Lechtingen – (Evinghausen – Osnabrück); Linie 513: Wallenhorst – Rulle; Linie 514: Wallenhorst – Bramsche; Linie N18: Osnabrück – Hollage – Pye – Osnabrück. Hinsichtlich der Betriebs- und Taktzeiten wird auf die Unterlage „Linienbündel Osnabrück-Wallenhorst“ verwiesen, welche unter folgenden Link zum Download bereitsteht: https://planos-info.de/leistungen/vorabbekanntmachung-wallenhorst. Die Linien 511 bis 514, 583 und 586 dienen überwiegend der Schülerbeförderung. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber für die vorstehenden Verkehre im Gebiet des Landkreises Osnabrück ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Die Verkehrsleistungen des genannten Linienbündels umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Regelverkehr ca. 1.591.972 Mio. Fahrplankilometer/Jahr. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 Abs. 2 NNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben des Landkreises Osnabrück. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. OnDemand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-/und Beschwerdemanagement und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).