AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDBYTCW429BG/documents) · Abgerufen am 23.08.2026 20:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-398647-2025/

GAZ - Los 6 (Verblendungsmauerwerk)

Notice-ID: ted-398647-2025 · Procedure-ID: 3535501b-fa2f-49f3-b167-250a90484572

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Greifswald
Veröffentlicht
18.06.2025
Frist (Submission)
21.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262521 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
303.583 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es wird ein 3-geschossiges, rechteckiges Gebäude aus Stahlbeton errichtet. Das EG und das 1.OG erhalten eine kerngedämmte Fassade mit Verblendmauerwerk, das 2.OG erhält eine hinterlüftete Metallfassade. Das 2.OG kragt auf der Nordseite um ca. 2,5m aus. Das Dach besteht aus einem Flachdach auf dem Haustechnikgeräte verortet sind und einem Satteldach mit geringer Neigung unter 5 Grad. Beide Dächer sind mit PV-Modulen belegt und erhalten eine extensive Dachbegrünung. - BGF: ca. 4.550 qm - Gebäudeabmessung: ca. 62,5 m x 24,0 m

Vertragslaufzeit

Beginn
25.08.2026
Ende
02.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).