AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.06.2026 20:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-398781-2026/

Um- und Neubau Rathaus Grefrath - Holz-Aluminium-Fensterelemente

Notice-ID: ted-398781-2026 · Procedure-ID: bea41169-2d06-4ca2-9c5f-95914f12bef9

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Grefrath
Veröffentlicht
10.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
513.964 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Grefrath plant die Modernisierung und Neugestaltung des Rathauses - hierzu soll der denkmalwürdige Alt-bestand modernisiert und durch einen neuen zwei- bzw. dreigeschossigen (Splitlevel), nicht unterkellerten Neubau erweitert werden. Dieser schließt mittels eines kleinen Verbin-dungsbaus an den bestehenden Altbau an. Der Neubau besteht aus einem Stahlbeton-Kern in überwiegend Ortbetonbauweise sowie aus einschaligem Mauerwerk der Außenwände (Nordfassade und beide Giebelseiten). Die Zimmerarbeiten ergänzen den Rohbau durch ein zweigeschossiges Holz-Tragwerk und einen vorgelagerten Balkon auf der Südseite sowie das Dachtragwerk auf Nord- und Südseite. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen: - Holz-Aluminium-Fenster (Nord-, Ost- + Westfassade) mit Metallgitter-Absturzischerung - Holz-Aluminium-Fensterwand-Anlagen (Südfassade) - Holz-Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade Haupteingang EG (Südfassade) - Sonnenschutz-Markisen (Südfassade) - insgesamt: 100 Elemente

Vertragslaufzeit

Beginn
22.07.2026
Ende
16.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Krebbers GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).