AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 08:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-398977-2024/

Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung ohne Aufarbeitung im Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde

Notice-ID: ted-398977-2024 · Procedure-ID: 7274d1d1-539b-45a1-ab09-9e8a1b877fc1

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Stammdaten

Auftraggeber
Wald und Holz NRW, Münster
Veröffentlicht
03.07.2024
Frist (Submission)
05.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde des Landesbetriebes Wald und Holz NRW benötigt für die FBB Vicht, Zweifall, Rott, Gürzenich, Hürtgen, Großhau und Selfkant die Erbringung von Leistungen im Rahmen der hoch- und teilmechanisierten Holzernte mit Zufällen sowie der Holzbringung. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Kalamitätsholzaufarbeitung. Das vom Borkenkäfer befallene Holz kann überall im gesamten Hürtgenwald sein. Hier ist mit allen Gegebenheiten zu rechnen.

Lose

7 Lose (max. 7 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.08.2025
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer NRW, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).