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Erhöhung und Ertüchtigung des Deiches Dresden-Kaditz, Umsetzung HWSK Elbe, M59, Örtliche Bauüberwachung
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal · Dresden · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Erhöhung und Ertüchtigung des Deiches Dresden-Kaditz, Umsetzung HWSK Elbe, M59, Örtliche Bauüberwachung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Örtliche Bauüberwachung für Deicherhöhung und -ertüchtigung in Dresden-Kaditz.
- Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) nach HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke.
- Nachweis von Fachkunde und Erfahrung in vergleichbaren Projekten ist erforderlich.
- Offenes, standardisiertes Vergabeverfahren.
Gesucht wird die örtliche Bauüberwachung für die Erhöhung und Ertüchtigung des Deiches Dresden-Kaditz im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Elbe.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
entfällt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Zuschlagskriterium: Preis 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung sowie die Erklärung des Bieters zum MiLoG ist den Unterlagen beizulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters insgesamt: Mindestens 2 Referenzen aus den letzten 8 Jahren für die Überwachung von Maßnahmen im Erd- und Deichbau (z. B. Deichrückverlegung, Deichverstärkung oder Neubau), Erfahrung mit technischem Hochwasserschutz (Errichtung von HW-Schutzwänden aus Stahlbeton oder in kombinierter Bauweise), Nachweis über die Überwachung von Spezialtiefbauleistungen oder Dichtungssystemen (Betoninnendichtungen im Schlitzwand- oder Düsenstrahlverfahren). Leistungsumfang: - Vollständige Erbringung der Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung gemäß Leistungsphase 8 HOAI (Anlage 12) für Ingenieurbauwerke Projektgröße: - Mindest-Bausumme der überwachten Maßnahmen (> 2 Mio. € netto) Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des Projektleiters: Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Bauüberwachung von Wasserbauprojekten. Nachweisliche Erfahrung in der Überwachung von massigen Betonbauteilen (Rissbreitenbeschränkung, Hydratationswärme). Gefordert wird die Leitung/Überwachung von mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten 8 Jahre mit folgenden Merkmalen: Spezialtiefbau & Dichtung: Überwachung der Herstellung von Dichtwänden (idealerweise Betoninnendichtungen, Schlitzwände oder Düsenstrahlverfahren/DSV). Der PL muss nachweisen, dass er die Protokollierung und Qualitätssicherung dieser „unsichtbaren“ Gewerke beherrscht. Erdbauliche Komplexität: Erfahrung im Deichbau oder Dammbau (nach DIN 19712), insbesondere im Hinblick auf den Anschluss der Innendichtung an die Hochwasserschutzwand. Referenzen mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums und des Bauzeitraumes sowie des Ansprechpartners für die Referenzen. Es ist das „Deckblatt für Referenzobjekte“ zu verwenden! Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des stellvertretenden Projektleiters: wie beim Projektleiter, aber eine Referenz ausreichend. Es ist das "Deckblatt für Referenzobjekte" zu verwenden!
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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EU-gefördertes Vorhaben
ERDF_2021
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 02.07.2026 Ergänzung der Eignungs- und Zuschlagskriterien · in TED EU + oev aktuell
- Frist 02.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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