AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schülerbeförderung für die kreiseigenen Schulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Rendsburg-Eckernförde, Rendsburg
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Frist (Submission)
- 03.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Geschätzter Wert
- 1.242.813 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand ist die Beförderung der Schüler mit Behinderung zu den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – Schule Hochfeld, Schule am Noor, Schule an den Eichen – im Zeitraum 17.08.2026 bis Ende der Sommerferien 2032, aufgeteilt in 3 Lose. Die Förderzentren mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung sind räumlich eigenständige Einrichtungen mit Standorten in den Städten Nortorf, Eckernförde und Rendsburg. Alle drei Standorte haben ihren Einzugsbereich innerhalb eines Umkreises von bis zu 40 km. Je nach Größe werden an diesen Schulen etwa 100 bis 140 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Kinder sind 6 bis 18 Jahre alt und leben in Elternhäusern, Pflegefamilien, Kleinstheimen und in Eckernförde auch in einem sehr großen Kinderheim mit verschiedenen Standorten. Die Kinder haben Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen. Mit Stand Januar 2026 werden insgesamt ca. 340 Kinder zu den Schulen befördert.
Lose
3 Lose — alle Lose Pflicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.08.2026
- Ende
- 02.08.2032
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 29 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.