AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV Leerung von Unterflurcontainern, PPK-, Glas- und Gewerbebehältern
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Frist (Submission)
- 13.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätzter Wert
- 1.655.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Leerung sowie sortenreine Entsorgung von PPK-Abfällen gemäß KrWG- und AbfG Bln., inkl. Ziehung der Behälter bis zu 15 m (Entfernung Müllstandfläche bis Grenze öffentliches Straßenland) für die Lose 1-5 Leerung sowie sortenreine Entsorgung von Glasabfällen gemäß KrWG- und AbfG Bln., inkl. Ziehung der Behälter bis zu 15 m (Entfernung Müllstandfläche bis Grenze öffentliches Straßenland) für das Los 6 Leerung sowie sortenreine Entsorgung von PPK-Abfällen gemäß KrWG- und AbfG Bln. durch Einsatz eines entsprechenden Spezialfahrzeugs zur Leerung von Unterflursystemen für das Los 7
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1
- Geschätzter Wert
- 360.000 €
Los 2 — Los 2
- Geschätzter Wert
- 145.000 €
Los 3 — Los 3
- Geschätzter Wert
- 385.000 €
Los 4 — Los 4
- Geschätzter Wert
- 190.000 €
Los 5 — Los 5
- Geschätzter Wert
- 135.000 €
Los 6 — Los 6
- Geschätzter Wert
- 30.000 €
Los 7 — Los 7
- Geschätzter Wert
- 410.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.03.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 39 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.