AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 06:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-400244-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – WALP_KLAER_BvA

Notice-ID: ted-400244-2025 · Procedure-ID: 863413b5-1a3f-4fa2-b5ed-dcb51d8d09f8

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Walpertskirchen
Veröffentlicht
20.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
661.702 €

Beschreibung

Die Gemeinde Walpertskirchen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen, Erdinger Straße 8a, 85457 Wörth OT Hörlkofen. Sie betreibt betreibt eine Teichkläranlage mit Rotationstauchkörpern für 2.200 EW. Im Jahr 2028 läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Kläranlagenablaufs in den Hammerbach aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kläranlage sowohl auf den künftigen Bedarf erweitert als auch vom Reinigungsverfahren her ertüchtigt werden. Zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinhöring wurden im Rahmen einer Studie mehrere Vorgehensweisen untersucht. Im Ergebnis hat sich die Gemeinde für die Planung der Variante 1 / "Abwasserreinigung nach dem Belebtschlammverfahren" entschieden, Nachstehende Untervarianten sollen dabei im Rahmen der weiteren Planung gegeneinander abgewogen werden: >> Variante 1.1 / Kombibecken >> Variante 1.2 / SBR-Anlage Die Baumaßnahme wird aus dem gemeindlichen Haushalt finanziert. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln hinsichtlich der Zuwendungen gem. RZWas geplant. — Die Gemeinde Walpertskirchen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen, Erdinger Straße 8a, 85457 Wörth OT Hörlkofen. Sie betreibt betreibt eine Teichkläranlage mit Rotationstauchkörpern für 2.200 EW. Im Jahr 2028 läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Kläranlagenablaufs in den Hammerbach aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kläranlage sowohl auf den künftigen Bedarf erweitert als auch vom Reinigungsverfahren her ertüchtigt werden. Zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinhöring wurden im Rahmen einer Studie mehrere Vorgehensweisen untersucht. Im Ergebnis hat sich die Gemeinde für die Planung der Variante 1 / "Abwasserreinigung nach dem Belebtschlammverfahren" entschieden, Nachstehende Untervarianten sollen dabei im Rahmen der weiteren Planung gegeneinander abgewogen werden: >> Variante 1.1 / Kombibecken >> Variante 1.2 / SBR-Anlage Die Baumaßnahme wird aus dem gemeindlichen Haushalt finanziert. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln hinsichtlich der Zuwendungen gem. RZWas geplant. — Die Gemeinde Walpertskirchen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen, Erdinger Straße 8a, 85457 Wörth OT Hörlkofen. Sie betreibt betreibt eine Teichkläranlage mit Rotationstauchkörpern für 2.200 EW. Im Jahr 2028 läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Kläranlagenablaufs in den Hammerbach aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kläranlage sowohl auf den künftigen Bedarf erweitert als auch vom Reinigungsverfahren her ertüchtigt werden. Zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinhöring wurden im Rahmen einer Studie mehrere Vorgehensweisen untersucht. Im Ergebnis hat sich die Gemeinde für die Planung der Variante 1 / "Abwasserreinigung nach dem Belebtschlammverfahren" entschieden, Nachstehende Untervarianten sollen dabei im Rahmen der weiteren Planung gegeneinander abgewogen werden: >> Variante 1.1 / Kombibecken >> Variante 1.2 / SBR-Anlage Die Baumaßnahme wird aus dem gemeindlichen Haushalt finanziert. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln hinsichtlich der Zuwendungen gem. RZWas geplant.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SEHLHOFF GMBH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).