AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Installation von elektrischen Leitungen – Rahmenvertrag KBU - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen Instandhaltung in Gebäuden
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG (THV 2) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Land Berlin – BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (Anmietvermögen) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
- Veröffentlicht
- 04.07.2024
- Frist (Submission)
- 06.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45310000 — Bauleistungen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 23.297.109 €
Beschreibung
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung für Instandsetzungsleistungen im Gewerk Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden. Die Leistungsbeschreibung basiert hierbei auf dem zugrundeliegenden Standardleistungsbuch (Zeitvertragsarbeiten). Der maximale Auftragswert je Einzelabruf beträgt 20.000,00 EUR netto. Das geschätzte Auftragsvolumen je Rahmenvertragspartner beträgt 1.456.069,32 € netto, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 147 Tage
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.08.2024
- Vertragsmodifikation
- Vergabeergebnis
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).