AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 11:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-401897-2026/

K30 OP1 bis 8 und TP3 bis 6

Notice-ID: ted-401897-2026 · Procedure-ID: 0d235c0c-362a-4047-88d2-d6e908392210

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Kempten, Kempten
Veröffentlicht
10.06.2026
Frist (Submission)
13.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Maßnahmennummer: B72SALSD000700 Bezeichnung der Baumaßnahme: L2376 Ern+Inst div BW Rottach b Ahegg Gegenstand der Auftragsvergabe sind Planungsleistungen an folgenden 11 Ingenieurbauwerken: 1. ASB 8227524 Brücke St 2376 über die Rottach 3 Überbauerneuerung, BW-Fläche 252m², Länge 23m 2. ASB 8227529_A Brücke St 2376 über die Kleine Rottach 2 Ersatzneubau, BW-Fläche 33 m² Länge 5m 3. ASB 8227530 Brücke St 2376 über die Kleine Rottach 1 Instandsetzung, BW-Fläche 73 m² Länge 7m 4. 4 Stützbauwerke entlang der Rottach Kopferneuerung bzw. Instandsetzung, BW-Fläche 379 m² Länge 175m 5. 2 Stützbauwerke und 2 Brücken Teil-Instandsetzung nach Zustandsbericht Leistungsphasen: gemäß Honorartabellen

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2026
Ende
30.11.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).