AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 13:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-402490-2024/

TNW_Gemeinde Moosthenning_Neubau Kindertagesstätte Unterhollerau_Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: ted-402490-2024 · Procedure-ID: 4d43a6aa-2b86-415c-a874-656c1e6b5520

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Moosthenning, Moosthenning
Veröffentlicht
02.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
622.902 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Moosthenning (Landkreis Dingolfing-Landau, Bezirk Niederbayern) beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Gemeindeteil Unterhollerau mit sechs Gruppen (4 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen). Die bisherige Kindertagesstätte, die sich zusammen mit der Feuerwehr auf einem ca. 2.200 qm großen Grundstück direkt im Ort Moosthenning befindet, ist nicht erweiterbar. Sie wird daher zugunsten der neu zu bauenden Kindertagesstätte aufgegeben, da vom Landratsamt ein erhöhter Bedarf für die Kinderbetreuung ermittelt wurde. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt1 vergeben. Zudem werden noch Besondere Leistungen vergeben.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).