AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – HWSB Deich Meuschau, DVW - Fachbaubegleitungen: Los 1 - öBü, Los 2 - SiGeKo, Los 3 - UBB
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- Frist (Submission)
- 29.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Überwachung der Bauleistung gemäß Aufgabenstellung -> Leistungsumfang Mitwirkungs- + Koordinierungsleistungen: • Mitwirken beim Einweisen des AN in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) • Veranlassen von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechn. + geotechn. Fremdüberwachung der Bauausführung erfolgt durch gesonderten AN des LHW) • Mitwirkung beim Antrag auf behördliche Abnahmen, zB im Zuge der Freigabe der archäol. Dokumentation von Bodendenkmalen + Teilnahme daran • Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen, Leistungen + Lieferungen unter Mitwirkung anderer an der Planung + Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme • Prüfung der Bestandspläne auf Übereinstimmung mit der Ist-Bauausführung (inkl. 2-maliger Korrektur) • Zusammenstellen + Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen + der Wartungsvorschriften • Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche -> Leistungsumfang Überwachung der Bauleistung: Der vom AG mit der Überwachung der Bauleistung Beauftragte hat gemäß AHO Heft Nr. 2 (2014) folgende Leistungen zu erbringen, die durch weitere Angaben präzisiert sind: • Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten inkl. detaillierter Planung von Schnittstellen (Struktur- und Fließdiagramm) sowie von Bauphasen • Teilnahme und Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) + Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. an den AG sowie Verteiler • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, den Plänen, dem Bauvertrag + den Vorgaben des AG + deren Freigabe (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften) • Fotodokumentation der Bauausführung, (Hinweis: durch Führen eines digitalen Baudossier mit Fotodokumentation; die Fotos sind mit Datum als Dateiname „Y-M-D“ abzulegen), Übergabe nach Bauende an den AG in digitaler Form • Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen + soweit vorhanden seinen NUN + Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen (Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/ Ist -> Defizite) bei der Rechnungslegung • Feststellen und Dokumentieren der Mängel + Führen einer Mangelliste (Feststelldatum, Mangelbeschreibung, Frist für Mangelbeseitigung) • Veranlassen, Verfassen und Mitwirken bei Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung des AG während der Bauausführung • Überwachung der Beseitigung von vor der VOB- Abnahme festgestellten + angezeigten Mängeln -> Leistungsumfang Überwachung bauvertraglicher Regelungen: • Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen, Kostenfeststellung, Vergleich der Ergebnisse mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- und Mindermengen, Endsummenprognosen, Kostenkontrolle • Prüfung von Nachtragsforderungen des AN anhand einer Sachstandsprüfung, Prüfung dem Grunde nach • Prüfung der Höhe nach dem Muster des LHW (Anlage 4) sowie Vorbereitung, Leitung + Dokumentation der Nachtragsverhandlungen + –Ergebnisse • Sachliche- + rechnerische Prüfung der NT-Positionen a) wie vor, jedoch für Anforderungen nach VOB/B § 2 (3) b) wie vor, jedoch für Anforderungen nach VOB/B § 2 (5) c) wie vor, jedoch für Anforderungen nach VOB/B § 2 (6) d) wie vor, jedoch für Anforderung nach VOB/B § 2 (7) e) wie vor, jedoch für Anforderung nach VOB/B § 2 (8) • Aufstellen des NT-Prüfvermerkes gemäß Vorgabe / Muster des LHW • Plausibil.prüfung des vom AN des Bauvertrags vorgelegten Soll-Bauzeitenplans, vollständige Doku. des Ist-Bauzeitenplans durch regelm. (mind. monatliche) Fortschreibung des Soll-Bauzeitenplans — Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Aufgabenstellung Es sind folgende Leistungen zu erbringen: • Erstellen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde gemäß § 2 Abs. 2 BaustellV • Erarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Analyse der Planunterlagen in Hinblick auf gemeinsame, gewerkbezogene, gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse; Aufzeigen von sicherheitstechnischen Lösungsmöglichkeiten) • Gestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators während der Bauzeit wöchentlich und ggf. nach Bedarf (Beraten bei der Einrichtung der Baustelleneinrichtung; Information und eingehende Erläuterungen der Maßnahmen für Sicherheit- und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschl. Nachunternehmer und allen Unternehmen ohne Beschäftigte); Einweisung in den SiGe-Plan unter Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II, BaustellV; Koordinieren der Anwendungen der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV; Überwachen der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte bezüglich Ihrer Pflichten gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV; Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustellV ; Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV; Koordinierung und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV; stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand und ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sicherheitsnachweise; Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen; Dokumentation) Die erforderlichen Abstimmungen mit dem AN, dem AG und der örtlichen Bauüberwachung/Bauoberleitung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. — Umweltbaubegleitung gemäß Aufgabenstellung Bauanlaufberatung • Information über umweltrelevante Vorgaben aus Planung/Benehmensherstellung (insbesondere Vermeidungsmaßnahmen, Schutzgebiete, Schutzzeiten, artenschutzrechtliche Vorgaben, Darstellung der besonderen Arten/Vorkommen) und Sinn und Zweck der umweltrelevanten Maßnahmen • Mitwirken bei der Einweisung der beauftragten Firmen in die Baumaßnahme unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben, sowie bei der Koordinierung aller am Projekt Beteiligten Bauüberwachung, Baubesprechung zur Ausführung • Teilnahme an Baubesprechungen (einmal im Monat) sowie Einweisung/Beratung/fachliche Begleitung bei speziellen umweltrelevanten Fragestellungen • Einarbeitung umweltfachlicher Ergänzungen in den Bauzeitenplan des AN • Dokumentieren des umweltrelevanten Bauablaufes durch Erstellung von Begehungs- und Besprechungsprotokollen sowie Niederschriften über Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen • Durchführung erforderlicher Abstimmungen mit den zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden sowie der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde • Kontrolle der Einhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (gem. LBP/Maßnahmenblätter) • Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (gem. LBP/Maßnahmenblätter, Begleitung des Fangens und der Umsetzung der Zauneidechsen) • Ggf. Stellung/Einholung von Ausnahmegenehmigungen artenschutzrechtlicher Aspekte • Im Mittel ist mit 2 Terminen/Monat zu kalkulieren Abnahme der Bauleistung • Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen, inkl. Mängelfeststellung und Kontrolle der Mängelbeseitigung • Mitwirken beim Überwachen der ordnungsgemäßen Räumung- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baustelleneinrichtungsflächen • Begleiten und Kontrolle der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege, 2- bis 3-malige Mahd/Jahr) einschließlich Abnahme • Feststellung von Mängeln, Kontrolle der Mängelbeseitigung • Durchführung erforderlicher Abstimmungen mit den zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden • Dokumentieren des Kontrollablaufs, Zusammenstellung der durchgeführten Maßnahmen und Ergebnisse der Kontrollen • Zur Maßnahme ACEF1 (Schaffung einer externen Ersatzhabitatfläche für Zauneidechsen): 3-malig Erfolgskontrolle, gestaffelt im 1., 3. und 6. Jahr nach Baufertigstellung, wobei die Kontrollen im 3. und 6. Jahr als optionale Leistung anzubieten sind Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche einschließlich deren Dokumentation.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 38 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.07.2025
- Vergabeergebnis