AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 14:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-403073-2025/

BIM-Planung VA (KTB, BÜ) Lph. 1-4 (opt. 5-7) ETCS Knoten Ingolstadt

Notice-ID: ted-403073-2025 · Procedure-ID: 4caeeb0a-1d35-47eb-ba0f-1eee5b818a8c

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
20.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen des Projekts „ETCS Knoten Ingolstadt“ (https://digitale-schiene-deutschland.de/de/projekte/Knoten_Ingolstadt) sind BIM-Planungsleistungen VA für das Gewerk KTB sowie in geringem Umfang für das Gewerk BÜ im Zusammenhang mit dem Neubau eines digitalen Stellwerks erforderlich. Der Projektbereich umfasst die Betriebsstellen Ingolstadt Hbf, Bbf Seehof, Ingolstadt Nord sowie 7 Streckenabschnitte bis zum jeweiligen Nachbarstellwerk (insgesamt ca. 70 Strecken-km). Ein Teil der bestehenden Kabelführungssysteme bleibt erhalten, jedoch erfordert der Zustand der Infrastruktur sowie das gestiegene Redundanzniveau im Projekt einen umfassenden Neubau. Eine Bestandsaufnahme (Kabelwegsprüfung) wurde bereits durchgeführt und dient als Grundlage zur Planung.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.10.2025
Ende
05.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).