AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Ökostrom
Stammdaten
- Auftraggeber
- AOK Sachsen - Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Frist (Submission)
- 22.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 303.202 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Vertrag umfasst die Lieferung und den Kauf von Ökostrom (Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien) an den Standorten des Auftraggebers in Sachsen-Anhalt gemäß Anlage 01. Die prognostizierten Verbrauchsmengen für das Jahr 2026 betragen im Los 1 - 639.280 kWh/a, im Los 2 -583.500 kWh/a und im Los 3 - 400.000 kWh/a. Es handelt sich dabei um eine Expertenschätzung der Auftraggeberin und jeweils nicht um garantierte Mindestabnahmemengen. — Der Vertrag umfasst die Lieferung und den Kauf von Ökostrom (Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien) an den Standorten des Auftraggebers in Sachsen-Anhalt gemäß Anlage 01. Die prognostizierten Verbrauchsmengen für das Jahr 2026 betragen im Los 1 - 639.280 kWh/a, im Los 2 -583.500 kWh/a und im Los 3 - 400.000 kWh/a. Es handelt sich dabei um eine Expertenschätzung der Auftraggeberin und jeweils nicht um garantierte Mindestabnahmemengen. — Der Vertrag umfasst die Lieferung und den Kauf von Ökostrom (Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien) an den Standorten des Auftraggebers in Sachsen-Anhalt gemäß Anlage 01. Die prognostizierten Verbrauchsmengen für das Jahr 2026 betragen im Los 1 - 639.280 kWh/a, im Los 2 -583.500 kWh/a und im Los 3 - 400.000 kWh/a. Es handelt sich dabei um eine Expertenschätzung der Auftraggeberin und jeweils nicht um garantierte Mindestabnahmemengen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 5 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.