AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 01:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-403523-2024/

Deutschland – Mikroskope – OP-Exoskop Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie inkl. Wartungsvertrag

Notice-ID: ted-403523-2024 · Procedure-ID: 72b402c5-d445-4f87-b94b-3fc7e67c45a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR
Veröffentlicht
05.07.2024
Frist (Submission)
11.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38510000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) beabsichtigt die Beschaffung eines OP-Exoskop für die Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Folgende von der Klinik unbedingt benötigte Bedarfspunkte müssen erfüllt werden: Das Operationsmikroskop muss als OP-Exoskop eingesetzt werden können. Eine Winkelanpassung der integrierten Zusatzbeleuchtung muss möglich sein. Das System muss zu einer spürbaren Erhöhung der operativen Visualisierung (bessere Darstellung von Tumorgrenzen, Reduktion akzidenteller Schädelbasisverletzungen) führen. Durch die robotische Fixierung eines Fokuspunktes bei frei beweglicher Optik müssen Bewegungen des Exoskopkörpers durchgeführt werden können, ohne dass anschließend das Mikroskopbild via Fokus scharfgestellt werden muss. Ein manuelle Nachjustierung darf nicht erforderlich sein! . Zusätzlich ist die Wartung des angebotenen Gerätes (Laufzeit 5 Jahre) Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. . Die Lieferung des ausgeschriebenen Gerätes muss zwingend noch in 2024 erfolgen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
109 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).