AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) für die FF Gosseltshausen, Markt Wolnzach
Stammdaten
- Auftraggeber
- Markt Wolnzach, Wolnzach
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Frist (Submission)
- 28.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 225.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) für die FF Gosseltshausen, Markt Wolnzach, Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm; gem. Technischer Baubeschreibung Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (Ausgabe 02/2021) des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, sowie DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14530-16. LOS 1: Lieferung eines Lkw-Fahrgestell mit max. 7,49 to. zul Gesamtgewicht geeignet zum Aufbau gem. LOS 2 dieser Ausschreibung — Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) für die FF Gosseltshausen, Markt Wolnzach, Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm. Gem. technischer Baubeschreibung Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (Ausgabe 02/2021) des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Betriebsbereit aufgebaut auf Fahrgestell LOS 1 dieser Ausschreibung
Lose
2 Lose — alle Lose Pflicht.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — LOS 1
- Geschätzter Wert
- 70.000 €
Los 2 — LOS 2 feuerwehrtechnischer Aufbau
- Geschätzter Wert
- 155.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.08.2025
- Ende
- 31.03.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 79 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.