AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bernburg (Saale), Bernburg
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Frist (Submission)
- 13.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI sein. Der genaue Leistungsumfang kann dem Vertragsmuster entnommen werden. Das Muster des Honorarvertrages ist ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung dem Vergabeportal zu entnehmen. Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen. Für die Gebäudeplanung sind folgende besondere Leistungen gemäß HOAI 2021 Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) zu erbringen: - Beteiligung und Koordination von Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahren - Mitwirkung bei Erstellung von Zwischen- und Endverwendungsnachweisen - Einarbeitung in bestehende Unterlagen zusätzliche Leistungen: - SiGeKo - Erstellung Holzschutzgutachten - Erstellung/Fortschreibung einer Brandschutzordnung Teil A, B und C - Erstellung/Fortschreibung eines Feuerwehrplans - Erstellung/Fortschreibung von Flucht- und Rettungswegeplänen - Planung zur Errichtung einer Zaunanlage
Vertragslaufzeit
- Periode
- 35 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.