AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 23:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-406072-2025/

Deutschland – Beton – Lieferung der Betonfundamente und Sammelbehälter - Unterflursysteme zur Abfallsammlung

Notice-ID: ted-406072-2025 · Procedure-ID: abe9ad02-99c0-4e1d-a55b-af4332803002

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Leopoldshöhe über den Kreis Lippe - Der Landrat
Veröffentlicht
25.06.2025
Frist (Submission)
15.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44114000 — Baumaterialien
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

Die Gemeinde Leopoldshöhe erschließt das Baugebiet Brunsheide. In dem Baugebiet sollen an zehn Sammelstellen Unterflursammelsysteme für Müll eingebaut werden, und zwar 4 Stück je Sammelstelle. Die Tiefbauarbeiten zur Erstellung der Kanalisation und Straßen usw. beginnen im Jahre 2025 und werden bis 2027 andauern. Ab 2026 sollen durch die Tiefbaufirma dann sukzessive auch die Betonfundamente der Unterflursysteme mit eingebaut werden. Die Lieferung der Betonfundamente mit Zubehör ist in Titel 1.1 dieses LVs enthalten. Die anschließende Lieferung der Sammelbehälter ist in Titel 1.2 dieses LVs enthalten. Der Zeitpunkt für die Lieferung der Sammelbehälter steht noch nicht fest, erste System werden voraussichtlich ab 2027 abgerufen, sofern dann bereits Bedarf entsteht. Da die Liefertermine heute noch nicht benannt werden können, ist für Lieferungen des Titels 1.2 die Vereinbarung einer Preisgleitklausel

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).